A G B

  1. Zusammenarbeit
    1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
    2. Die Vertragsparteien nennen einander einen Ansprechpartner, der die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leitet.
    3. Die Ansprechpartner verständigen sich gegebenenfalls über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um evtl. lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
    4. Der Informationsaustausch der Ansprechpartner wird protokolliert. Das Protokoll ist dem Kunden auf dessen Wunsch zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen
    5. zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.


  2. Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde unterstützt Carola Hartung bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen und Datenmaterial.
    2. Der Kunde stellt sicher, dass Carola Hartung die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
    3. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.


  3. Leistungsänderungen
    1. Änderungswünsche vom Kunden werden schriftlich geäußert.
    2. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Carola Hartung dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen.
    3. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen.


  4. Vergütung
    1. Die Vergütung von Carola Hartung erfolgt nach Pauschalbeträgen, die am Ende der Auftragsarbeit in Rechnung gestellt werden. Von Carola Hartung erstellte Kostenvoranschläge sind verbindlich.


  5. Rechte
    1. Carola Hartung gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
    2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen oder sonst wie zu verwerten.
    3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Carola Hartung kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.


  6. Schutzrechtsverletzungen
    1. Carola Hartung stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird Carola Hartung unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde Carola Hartung nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
    2. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Carola Hartung - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.


  7. Rücktritt
    1. Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Carola Hartung diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.


  8. Haftung
    1. Carola Hartung haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Carola Hartung nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 100 Euro.
    3. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Carola Hartung insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.


  9. Geheimhaltung, Presseerklärung
    1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
    2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
    3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
    4. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.


  10. Schlichtung
    1. Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.


  11. Sonstiges
    1. Carola Hartung darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.


  12. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.



Nutzungsrechtsvereinbarung

Zwischen Carola Hartung und dem Kunden wird ein einfaches urheberrechtliches Nutzungsrecht an der gelieferten Kartengrafik eingeräumt. Diese darf zum werblichen Abdruck, im Internet und in weiteren Druckmedien verwendet werden.
Grafische oder textliche Änderungen an der Karte unterbleiben. Alle an Grafik und Text nicht eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben bei Carola Hartung und sind gesondert abzulösen. Die Weitergabe der Karte an Dritte ist nicht gestattet.
Jede Karte erhält folgenden Copyright Hinweis: "© 2011 Kartografie-Hartung". Dieser darf vom Kunden nicht entfernt werden.

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